§ 252 Abs 1 Z 1 StPO; § 252 Abs 1 StPO; § 252 Abs 4 StPO; § 281 Abs 1 Z 3 StPO
Der OGH erörtert, dass die Einvernahme einer Verhörsperson zum Ermittlungsbericht eines verdeckten Ermittlers bei einer unter Berufung auf das Amtsgeheimnis erfolgten Geheimhaltung der Identität des Ermittlers die Nichtigkeit des Strafurteils wegen Umgehung des Verlesungsverbots begründet.