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Entscheidung - OGH, 16.12.2003, 1 Ob 189/03f

ZivilprozessrechtEvBl 2004/110EvBl 2004, 506 - 507 Heft 13 v. 1.7.2004

§ 488 Abs 4 ZPO; § 503 Z 2 ZPO; § 281a ZPO

Der OGH erörtert, dass die Unterlassung einer mündlichen Berufungsverhandlung und die Feststellung von Sachverhaltsergänzungen durch das Berufungsgericht bei Stattfinden eines mittelbaren Beweisverfahrens in der ersten Instanz keinen Verfahrensfehler begründet.

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