§ 41 VwGG
Der VwGH erläutert das Ausmaß des Neuerungsverbots im Verwaltungsverfahren und nimmt Stellung zur Berücksichtigung einer allfälligen Prozessunfähigkeit einer Partei.
VwGH, 20.02.2002, 2001/08/0192
§ 41 VwGG
Der VwGH erläutert das Ausmaß des Neuerungsverbots im Verwaltungsverfahren und nimmt Stellung zur Berücksichtigung einer allfälligen Prozessunfähigkeit einer Partei.
VwGH, 20.02.2002, 2001/08/0192