§ 51f Abs 2 VStG; § 51h Abs 4 VStG
Der VwGH erörtert, dass die Nichtgewährung einer angemessenen Vorbereitungszeit für eine Partei als Verfahrensmangel zu qualifizieren ist, der eine Verhandlung in Abwesenheit der Partei nicht erlaubt.
VwGH, 27.02.2002, 98/03/0352