§ 35 Abs 1 Z 1 KartG; § 879 ABGB
Der OGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen ein von einem marktdominierenden Unternehmen auferlegtes Kompensationsverbot Nichtigkeitsfolgen nach § 35 Abs 1 Z 1 KartG nach sich zieht. Weiters legt er dar, dass die Erzwingung unangemessener Vertragskonditionen keine Druckausübung auf den Vertragspartner voraussetzt, sondern bereits aus der marktdominierenden Position resultiert.