§ 117 Abs 6 GewO; § 1 UWG
Der OGH erörtert die Berechtigung des Immobilienmaklers zur Errichtung von Verträgen und definiert zu diesem Zweck das Tatbestandselement der formularmäßig vorgegebener Verträge des § 117 Abs 6 GewO.
OGH 15.10.2002, 4 Ob 213/02f