§ 13 Abs 3 AVG; § 67c Abs 2 AVG
Der VwGH erörtert, dass es dem UVS obliegt, die Verbesserung fehlerhafter Ausführungen in einer Beschwerde zu veranlassen.
VwGH, 09.07.2002, 2000/01/0331
§ 13 Abs 3 AVG; § 67c Abs 2 AVG
Der VwGH erörtert, dass es dem UVS obliegt, die Verbesserung fehlerhafter Ausführungen in einer Beschwerde zu veranlassen.
VwGH, 09.07.2002, 2000/01/0331