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Entscheidung - VwGH, 25.09.2002, 2001/12/0150

BeamtenrechtVwGH-A 2003/125ÖJZ 2003, 912 Heft 23 und 24 v. 1.12.2003

§ 74a Wr DO 1994; Art 133 Z 4 B-VG; § 13 Abs 2 DVG; § 2 Abs 2 DVG

Der VwGH erörtert, dass der Dienstrechtssenat nicht als oberste Dienstbehörde für Wiener Gemeindebedienstete qualifiziert werden kann, vielmehr besitzt der Gemeinderat diese Funktion.

VwGH, 25.09.2002, 2001/12/0150

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