§ 31 Abs 1 SPG 1991
Der VwGH erörtert, dass auch ein zweiter Beamter, der sich nur mit Zwischenbemerkungen an der Einvernahme einer verdächtigen Person beteiligt, vom Geltungsbereich der Richtlinien umfasst ist.
VwGH, 17.09.2002, 2000/01/0138
§ 31 Abs 1 SPG 1991
Der VwGH erörtert, dass auch ein zweiter Beamter, der sich nur mit Zwischenbemerkungen an der Einvernahme einer verdächtigen Person beteiligt, vom Geltungsbereich der Richtlinien umfasst ist.
VwGH, 17.09.2002, 2000/01/0138