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Entscheidung - VwGH, 17.09.2002, 2000/01/0325

SicherheitsrechtVwGH-A 2003/149ÖJZ 2003, 916 Heft 23 und 24 v. 1.12.2003

§ 8 Abs 1 RichtlininenV 1993; § 22 Abs 3 SPG; Art V EGVG; § 40 VStG

Der VwGH führt aus, dass die gesetzliche Grundlage der Berechtigung zur Verständigung einer Vertrauensperson oder eines Rechtsbeistands bei im Dienste der Strafjustiz durchgeführten sicherheitspolizeilichen Vernehmungen in Art V EGVG und § 40 Abs 2 VStG begründet liegt.

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