§ 371 Z 1 EO; § 396 EO; § 442 EO
Der OGH führt aus, dass die Exekution zur Sicherstellung auch bei bloß hilfsweiser Erhebung des Widerspruchs neben anderen Rechtsbehelfen gegen ein Versäumungsurteil zu genehmigen ist.
OGH 24.06.2003, 3 Ob 112/03x
§ 371 Z 1 EO; § 396 EO; § 442 EO
Der OGH führt aus, dass die Exekution zur Sicherstellung auch bei bloß hilfsweiser Erhebung des Widerspruchs neben anderen Rechtsbehelfen gegen ein Versäumungsurteil zu genehmigen ist.
OGH 24.06.2003, 3 Ob 112/03x