§ 15 UrhG; § 16 UrhG; § 74 UrhG; Art 10 MRK
Der OGH legt dar, dass dem Urheberrecht des Hersteller eines Fotos mehr Gewicht beizumessen ist als der Meinungs- und Pressefreiheit eines Reporters, der mit der Veröffentlichung des Fotos die Veranschaulichung eines Artikels bezweckt.