§ 461 Abs 2 ZPO; § 417a ZPO
Der OGH legt dar, dass bei gleichzeitiger Zustellung der Urteilsausfertigung und Protokollabschrift kein Erfordernis der Berufungsanmeldung besteht.
OGH 24.06.2003, 4 Ob 135/03m
§ 461 Abs 2 ZPO; § 417a ZPO
Der OGH legt dar, dass bei gleichzeitiger Zustellung der Urteilsausfertigung und Protokollabschrift kein Erfordernis der Berufungsanmeldung besteht.
OGH 24.06.2003, 4 Ob 135/03m