§ 864a ABGB
Der OGH führt aus, dass die in einer Vertragsklausel vorgesehene Belastung des Käufers einer Eigentumswohnung mit den aliquoten Aufschließungskosten den üblichen Geschäftsgepflogenheiten entspricht und somit keine ungewöhnliche, benachteiligende Vertragsbedingung begründet.