§ 879 ABGB
Der OGH legt dar, dass die in einer Vertragsklausel vorgesehene Belastung des Käufers einer Eigentumswohnung mit den aliquoten Aufschließungskosten den üblichen Geschäftsgepflogenheiten entspricht und somit keine Sittenwidrigkeit der Vereinbarung aufgrund Ausnutzung einer Vormachtstellung durch den Bauträger begründet.