§ 113 BVergG; 3 24 Abs 3 nö VergG; § 32 Abs 1 nö VergG; § 35 Abs 2 nö VergG
Der OGH legt dar, dass die Schadenersatzforderung eines Mitbieters wegen Verletzung vorvertraglicher Schutz- und Sorgfaltspflichten im Fall des Widerrufs der Ausschreibung nicht von einer Feststellung des UVS gemäß § 24 Abs 3 nö VergG abhängt.