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Entscheidung - OGH, 05.06.2003, 12 Os 73/03

StrafrechtÖJZ-LSK 2003/197 Heft 1 v. 1.1.2003

§ 146 StGB; § 27 Abs 5 KAG; § 46 Abs 1 KAG; § 56 Krnt KAO

Der OGH legt dar, dass die Geltendmachung einer gesetzlich untersagten Honorarforderung durch einen leitenden Arzt eines öffentlichen Krankenhauses und die unterlassene Information der Patienten über deren mangelnde Leistungsverbindlichkeit als Täuschungshandlung des Betrugsdelikts zu qualifizieren ist.

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