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Entscheidung - OGH, 04.06.2003, 9 Ob A 3/03m

Arbeitsrecht - SozialrechtÖJZ-LSK 2003/209 Heft 1 v. 1.1.2003

§ 89 Z 1 ArbVG

Der OGH legt dar, dass die Berechtigung des Betriebsrats zur Einsichtnahme in die Einkunftsdaten der Arbeitnehmer auch durch Übergabe eines EDV-Ausdruckes gewahrt ist und keine Zugriffsmöglichkeit auf Personalverrechnungsprogramme erfordert.

OGH 04.06.2003, 9 Ob A 3/03m

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