§ 6 StGB; § 80 StGB; § 88 StGB
Der OGH nimmt in dieser Entscheidung eine Abgrenzung zwischen der Beteiligung an einer fremden Selbstgefährdung und einer einverständlichen Fremdgefährdung vor und legt Kriterien dar, die die Strafbarkeit des Dritten wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw Tötung ausschließen.