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Entscheidung - VfGH, 13.03.2003, G 368/02

Öffentliches RechtVfGH 2003/3ÖJZ 2003, 574 - 576 Heft 14 und 15 v. 15.7.2003

§ 2a Abs 2 BGBlG; Art 49 B-VG; Art 1 Z 4 BudgetbegleitG 2002, BGBl I 2001/47

Der VfGH erklärt, dass die einfachgesetzliche Ermächtigung zur Korrektur von Druckfehlern in kundgemachten Gesetzestexten nur auf Basis eines Verfassungsgesetzes ergehen darf; da dies bei § 2a Abs 2 BGBlG nicht der Fall ist, verfügt der VfGH die Aufhebung dieser Bestimmung wegen Verfassungswidrigkeit.

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