§ 4 Abs 5 ZweckzuschussG 2001; § 4 F-VG; Art 5 Bundesstrassen-ÜbertragungsG BGBl 2002/50
Der VfGH erörtert, dass die Zuteilung einer Zuschusszahlung nach § 4a Abs 5 ZweckzuschussG an Kärnten ohne Berücksichtigung der Tiroler Bauvorhaben nicht mit dem Sachlichkeitsgrundsatz in Einklang steht.