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Entscheidung - EGMR, Beschw Nr. 3314/02 im Fall Bilasi-Ashri gg Österreich

GrundrechtMRK 2003/26ÖJZ 2003, 566 - 567 Heft 14 und 15 v. 15.7.2003

Zusammenfassung: Der EGMR legt dar, dass durch umgehende Aufhebung der Auslieferungshaft nach Nichtannahme der Auslieferungsbedingungen durch die zuständigen Behörden des Ziellands der Beschwerdegrund weggefallen ist und somit kein Erfordernis einer weiteren Prüfung durch den EGMR besteht.

EGMR, Beschw Nr. 3314/02 im Fall Bilasi-Ashri gg Österreich

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