§ 1 ZPO; § 477 Abs 1 Z 5 ZPO; § 39 FBG; § 40 FBG; § 157 HGB
Sofern der Kläger, der von der Liquidation der beklagten Kapitalgesellschaft Kenntnis erlangt, seine fehlende Fortführungsabsicht des Verfahrens nicht darlegt, wird sein Fortführungswille angenommen.