§ 7 Abs 1 BPG; § 914 ABGB
Der OGH legt dar, dass erworbene Anwartschaften auf Zuteilung einer Betriebspension mangels einer anderslautenden vertraglichen Übereinkunft bei Kündigung durch den Dienstnehmer erlöschen.
OGH 13.02.2003, 8 Ob 64/02y
§ 7 Abs 1 BPG; § 914 ABGB
Der OGH legt dar, dass erworbene Anwartschaften auf Zuteilung einer Betriebspension mangels einer anderslautenden vertraglichen Übereinkunft bei Kündigung durch den Dienstnehmer erlöschen.
OGH 13.02.2003, 8 Ob 64/02y