§ 77 GSVG; § 408 ASVG
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen die Erben des Versicherten die rückwirkende Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustands in Pensionsversicherung geltend machen können.
VwGH, 21.02.2001, 95/08/0185
§ 77 GSVG; § 408 ASVG
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen die Erben des Versicherten die rückwirkende Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustands in Pensionsversicherung geltend machen können.
VwGH, 21.02.2001, 95/08/0185