§ 10 Wr SHG; § 16 Wr SHG
Der VwGH erörtert, dass potentiell zu erlangende Barmittel des Antragstellers bei Überprüfung dessen Bedürftigkeit nicht einzubeziehen sind und beschreibt die rechtliche Beziehung zwischen Krankenversicherung und Krankenhilfe.
VwGH, 20.02.2001, 2000/11/0040