Zusammenfassung: Der Autor erörtert in seinem Beitrag, welche strafrechtlichen Folgen die Verkündung rechtsextremer Parolen im Internet oder die Einrichtung neonazistischer Internetseiten nach sich zieht. Dabei prüft er die Verantwortlichkeit des Urhebers, Linksetzers, Providers und Internetnutzers aus straf- und verwaltungsstrafrechtlicher Perspektive und bezieht die Regelungen des Verbotsgesetzes und des E-Commerce-Gesetzes in seine Ausführungen mit ein. Schließlich nimmt Ebensperger Stellung zu allfälligen Begründungskriterien der inländischen Gerichtszuständigkeit und erläutert technische und rechtliche Abwehrmaßnahmen, wobei er sich für international konzertierte Regelungen ausspricht.