§ 16 EStG
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen vor der Erlangung abgabenpflichtiger Einkünfte getätigte Ausgaben selbst bei zweckverfehlender Wirkung als abzugsfähige Werbungskosten qualifiziert werden können.
VwGH, 31.01.2001, 99/13/0249