Zusammenfassung: Der Autor prüft in diesem Beitrag unter Zugrundelegung rechtsphilosophischer Erwägungen, ob der Mensch freie Dispositionsbefugnis zur Selbsttötung hat bzw haben sollte. Neben der Beurteilung einer allfälligen Beendigungsverbindlichkeit eines unvollendeten Selbstmordes zeigt er auch das Spannungsverhältnis zur strafrechtlich untersagten Tötung auf Verlangen bzw zur Mitwirkung am Selbstmord und nimmt Stellung zur Debatte der Sterbehilfe.