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Entscheidung - OGH, 02.07.2002, 8 Ob 120/02h

InsolvenzrechtEvBl 2002/228EvBl 2002, 900 Heft 23 und 24 v. 1.12.2002

§ 127 Abs 2 KO; § 71 Abs 3 KO; § 528 Abs 2 Z 3 ZPO

Der OGH erörtert die rechtliche Qualifizierung der Aufwandsvergütung für einen bevorrechteten Gläubigerschutzverbands und legt dar, dass der Gläubigerschutzverband gegen zweitinstanzliche Entscheidungen keine Rechtsmittelbefugnis besitzt.

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