§ 10a Z 2 MSchG
Der OGH erörtert, dass die Erteilung der Benutzungsbewilligung einer Domain als e-mail-Adresse als kennzeichenmäßiger Gebrauch zu qualifizieren ist.
OGH 20.08.2002, 4 Ob 101/02k
§ 10a Z 2 MSchG
Der OGH erörtert, dass die Erteilung der Benutzungsbewilligung einer Domain als e-mail-Adresse als kennzeichenmäßiger Gebrauch zu qualifizieren ist.
OGH 20.08.2002, 4 Ob 101/02k