Zusammenfassung: Die Autorin prüft in ihrem Beitrag, ob das zur Tatvollendung maßgebliche Erfordernis der nachträglichen selbstschädigenden Opferbeteiligung auch für den Zeitpunkt des Versuchsbeginns Konsequenzen hat. Bezugnehmend auf eine Entscheidung des BGH erläutert sie die Strafbarkeit im österreichischen Beteiligungsmodell und stellt, nach Darlegung der Unterschiedsmerkmale zur straflosen Vorbereitungshandlung, eine andere Auslegung der zeitlichen Grenzen der "Ausführungshandlung" in § 15 StGB zur Diskussion.