Zusammenfassung: Der Entscheidung liegt die Beschwerde eines österreichischen Staatsbürgers zugrunde, der in der verpflichtenden Mitgliedschaft beim Tiroler Tourismusverband eine Verletzung der Vereinigungsfreiheit betrachtete.
EGMR, 04.07.2002, über die Beschw 43.311/98 im Fall Köll gg Österreich