§ 74 Z 4 StGB; § 302 Abs 1 StGB; § 25a QualitätsklasseneigenschaftG 1967
Der OGH erörtert, dass ein Klassifizierer gem § 25a Qualitätsklassengesetz den Status eines Beamten besitzt und somit das Delikt des Amtsmissbrauchs in unmittelbarer Täterschaft ausführen kann.