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Entscheidung - OGH, 25.06.2002, 1 Ob 109/02i

AußerstreitrechtEvBl 2002/200EvBl 2002, 770 - 771 Heft 20 v. 15.10.2002

§ 2 Abs 3 Z 10 AußStrG; § 219 ZPO; Art 8 MRK; Art 6 Abs 1 MRK

Der OGH beschreibt die Verbindlichkeit des Außerstreitgerichts zur Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben, was auch die vertrauliche Behandlung persönlicher Angaben zum Privatleben einer Partei mitumfasst.

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