§ 57 StPO; § 28 Abs 1 StGB
Bei Zusammentreffen mehrerer zueinander im Verhältnis der echten Idealkonkurrenz stehender Strafdelikt ist die Ausscheidung und getrennte Verfahrensführung einzelner Strafsachen unzulässig.
OGH 27.06.2002, 15 Os 27, 60/02
§ 57 StPO; § 28 Abs 1 StGB
Bei Zusammentreffen mehrerer zueinander im Verhältnis der echten Idealkonkurrenz stehender Strafdelikt ist die Ausscheidung und getrennte Verfahrensführung einzelner Strafsachen unzulässig.
OGH 27.06.2002, 15 Os 27, 60/02