§ 483 Abs 3 ZPO; § 2 AußStrG
Der OGH befürwortet die analoge Zugrundelegung der zivilprozessualen Bestimmung über die Klageeinschränkung auf Fälle einer Minderung des Antragsbegehrens im außerstreitigen Rekursverfahren und erläutert die dadurch bedingten Rechtswirkungen für die vorinstanzlichen Beschlüsse.