Zusammenfassung: Der Entscheidung liegt die Beschwerde eines österreichischen Staatsbürgers zugrunde, dessen Antrag auf Anrechnung von in Ungarn absolvierter Studienzeiten gemäß § 227 Abs 1 ASVG abgewiesen wurde und der sich dadurch diskriminiert erachtete.
EGMR, 08.04.2002, Beschw Nr 39.802 /98 im Fall L B gg Österreich