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Entscheidung - OGH, 06.06.2002, 15 Os 56/02

StrafprozessrechtEvBl 2002/186EvBl 2002, 691 - 692 Heft 18 v. 15.9.2002

§ 290 Abs 1 StPO; § 281 Abs 1 Z 11 StPO

Fällt bei geltend gemachter Überschreitung der Strafbefugnis die Beurteilung der Berufung infolge Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde in den Zuständigkeitsbereich des OLG, besteht kein Erfordernis der Vorgangsweise nach § 290 Abs 1 StPO.

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