Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Voraussetzungen zur Ausschließung der aufschiebenden Wirkung von Berufungen gegen die Genehmigung einer Betriebsanlage. In einer interpretativen Auseinandersetzung mit den Tatbestandselementen des § 64 Abs 2 AVG bezieht der Autor auch verfassungsrechtliche Aspekte sowie den Meinungsstand in Lehre und Rechtsprechung in seine Ausführungen mit ein.