§ 21 WEG 1975; § 2 Abs 2 WEG 1975; § 12 Abs 2 Z 3 WEG 1975
Der OGH erläutert die Rechtslage nach Aufhebung des Wohnungseigentumsvertrags und die Voraussetzungen einer erneuten Begründung, wobei er auch die Zulässigkeit einer Verknüpfung von Aufhebung und Neubegründung prüft.