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Entscheidung - VwGH, 12.11.2001, 2001/10/0158

Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitVwGH 2002/101ÖJZ 2002, 579 Heft 14 und 15 v. 15.7.2002

§ 34 Abs 1 VwGG

Der VwGH erörtert, dass der Antragsteller, dessen Unterschriftsleistung auf einem Antrag ersatzweise durch Gerichtsentscheid vorgenommen wurde, bei Stattgebung der Antragstellung nicht das erforderliche Rechtsschutzinteresse für die Beschwerdeerhebung vor dem VwGH besitzt.

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