Zusammenfassung: Die Autoren unterziehen in ihrem Beitrag die Bestimmung des § 62 Z 6a BWG, die den zwingenden Austausch des Bankprüfers vorsehen, sofern dieser in den letzten sechs Jahren im selben Bankinstitut als Prüfer tätig war, einer kritischen Betrachtung. Im Zuge ihrer Ausführungen behandeln sie Geltungsbeginn und Übergangsregelungen dieser Vorschrift und nehmen auch Bezug auf die Rechtslage in Deutschland und auf europarechtlicher Ebene. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der Rotationsverbindlichkeit prüfen sie deren Verfassungskonformität, insbesondere im Hinblick auf die Erwerbsfreiheit, den Gleichheitssatz und den Legalitätsgrundsatz.