§ 26 AuslBG
Der VwGH erörtert den Beginnzeitpunkt der Prüfungspflicht einer allfälligen illegalen Ausländerbeschäftigung und legt dar, dass der Arbeitgeber bei seiner Abwesenheit eine andere Ansprechstelle für die Prüfungsorgane einrichten muss.
VwGH, 20.11.2001, 94/09/0113