§ 3 UbG; § 8 UbG
Der VwGH beschreibt die Unterbringungsvoraussetzungen eines psychischen Kranken und betont das Konkretisierungserfordernis des gefahrbegründenden Verhaltens und die gebotene Darlegung allfälliger Alternativen.
VwGH, 27.11.2001, 2000/11/0320