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Entscheidung - OGH, 13.02.2002, 2 Ob 202/01x

ZivilprozessrechtEvBl 2002/137EvBl 2002, 511 - 512 Heft 13 v. 1.7.2002

§ 87 Abs 2 JN; § 87 Abs 1 JN

Der OGH erörtert, dass die Klage am Gerichtsstand der (vermeintlichen) Niederlassung eingebracht werden kann, wenn der Beklagte durch sein Auftreten im Geschäftsverkehr den Anschein des Bestehens einer Niederlassung setzt.

OGH 13.02.2002, 2 Ob 202/01x

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