Art XLII EGZPO; § 226f ZPO; § 232f ZPO
Der OGH beschreibt den Streitgegenstand einer Stufenklage und erörtert, dass die Einbringung einer Leistungsklage keinen Ausschlussgrund für die spätere Einbringung einer Stufenklage wegen Streitanhängigkeit begründet.
OGH 21.02.2002, 6 Ob 5/02g