§ 87 Abs 1 StGB
Es besteht bei Verurteilung wegen absichtlich schwerer Körperverletzung kein Erfordernis, die Erfolgsvarianten des § 84 Abs 1 StGB näher zu konkretisieren.
OGH 05.03.2002, 11 Os 158/01
§ 87 Abs 1 StGB
Es besteht bei Verurteilung wegen absichtlich schwerer Körperverletzung kein Erfordernis, die Erfolgsvarianten des § 84 Abs 1 StGB näher zu konkretisieren.
OGH 05.03.2002, 11 Os 158/01