Zusammenfassung: Der EGMR prüft einschränkende Besuchsregelungen auf ihre Vereinbarkeit mit Art 8 MRK und betont die, im Lichte der Waffengleichheit gebotene, Berechtigung zur Meinungsäußerung im Obsorgeverfahren.
EGMR, 20.12.2001, über die Beschw Nr. 32.899/96 im Fall Buchberger gg Österreich