Zusammenfassung: Der EGMR erörtert den Tribunalstatus der UVS und des Verwaltungsgerichtshof und stellt fest, dass die Unterlassung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor einem UVS Art 6 Abs 1 MRK verletzt.
EGMR, 20.12.2001, über die Beschw Nr. 32.381/96 im Fall Baischer gg Österreich